treuhand-blog


ESTV, DVS – neues Rundschreiben
März 28, 2007, 12:22
Gespeichert unter: Steuern | Schlagworte:

Aus dem Inhalt:

  • Steuerlich anerkannte Zinssätze 2007 für Vorschüsse oder Darlehen in Fremdwährungen

2-037-DV-2007-d



ESTV, DVS neues Rundschreiben
März 27, 2007, 12:08
Gespeichert unter: Steuern | Schlagworte:

Aus dem Inhalt:

  • Drucksachen direkte Bundessteuer
  • pauschale Steueranrechnung und zusätzlicher Steuerrückbehalt USA für die Steuerperiode 2007

2-036-DV-2007-d



EFD – Milderung der steuerlichen Heiratsstrafe: Massnahmen treten Anfang 2008 in Kraft
März 1, 2007, 12:03
Gespeichert unter: Steuern

Die Sofortmassnahmen im Bereich der Ehepaarbesteuerung treten Anfang 2008 in Kraft. Dies hat der Bundesrat gestern entschieden, nachdem die Referendumsfrist Ende Januar unbenutzt abgelaufen war. Der Abbau der steuerlichen Ungleichbehandlung von Zweiverdienerehepaaren gegenüber gleich situierten Zweiverdienerkonkubinatspaaren bei der direkten Bundessteuer kommt damit zügig voran. Die eidgenössischen Räte hatten im vergangenen Oktober der Vorlage einstimmig zugestimmt – ohne eine Änderung am Gesetzesentwurf vorzunehmen. Für die steuerpflichtigen Ehepaare ist die Entlastung damit ab 2009 spürbar, die anfallenden Mindereinnahmen wirken sich erst 2010 voll auf den Bundeshaushalt aus.

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ESTV – Kurslisten 31.12.2006
Januar 10, 2007, 11:31
Gespeichert unter: Steuern

Kurslisten 31.12.2006
- Suche einzelner Titel und Steuerwerte in der Kursliste
Kurslisten PDF
- Liste „In der Schweiz kotierte in- und ausländische Wertpapiere“
- Liste HB „Ausserbörslich gehandelte Wertpapiere“
- Optionen Schweiz und Ausland
- Bank-Kassen-Obligationen
- Nicht publizierte Anlagefonds
- Doppelbesteuerungsabkommen
Aktualisierungen
- Devisen-Banknoten
- Devisen-Jahresmittelkurse
- Goldmünzen und Edelmetalle



ESTV: Jahresend- und mittelkurse 2006
Januar 4, 2007, 10:09
Gespeichert unter: Steuern

Die ESTV hat die Jahresend- und mittelkurse publiziert. Nachfolgend die wichtigsten Kurse: visen 31.12.2006

 
Währung CHF
AUD
CAD
EUR
GBP
HKD
JPY
USD
1
1
1
1
100
100
1
0.9622
1.0490
1.6097
2.3891
15.6958
1.0245
1.2207

estv-jahresmittelkurs-2006.pdf

estv-devisen-31122006.pdf



ESTV, DVS neues Rundschreiben
Dezember 15, 2006, 9:59
Gespeichert unter: Steuern

Aus dem Inhalt:

  • Zinssätze 2007 
  • Höchstabzüge Säule 3a 2007
  • Änderung der Verordnung über den Abzug von Berufskosten der unselbständigen Erwerbstätigkeit (Berufskostenverordnung)

2-031-d-2006-d.pdf



Bundesrat eröffnet die Vernehmlassung zum Systementscheid bei Ehepaarbesteuerung
Dezember 15, 2006, 9:56
Gespeichert unter: Steuern

Bern – Der Bundesrat will klären, ob Ehepaare weiterhin gemeinsam oder neu getrennt besteuert werden sollen. Ein solcher Systementscheid drängt sich wegen gegensätzlicher parlamentarischer Vorstösse auf. Gleichzeitig will der Bundesrat mit dem Systementscheid der gesellschaftlichen Veränderung Rechnung tragen. Er schickt darum vier Modelle in die Vernehmlassung. Diese erfüllen weitestgehend die Vorgaben des Bundesgerichtes bezüglich Belastung der verschiedenen Kategorien von Steuerzahlenden durch die direkte Bundessteuer. Nach der Vernehmlassung sollen dem Parlament die notwendigen Grundlagen unterbreitet werden, damit es einen Grundsatzentscheid über die Besteuerungsform für Ehepaare treffen kann. Eine Systemänderung kann sich positiv auf den Arbeitsmarkt und dadurch auf das Wirtschaftswachstum auswirken.



Unternehmenssteuerreform II: Gutachten zur Verfassungskonformität der Teilbesteuerung
Dezember 1, 2006, 9:53
Gespeichert unter: Steuern

Bern – Im Verlauf der parlamentarischen Beratungen zur Unternehmenssteuerreform II wurde die Frage aufgeworfen, ob die Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung mittels Teilbesteuerung der Dividenden aus verfassungsrechtlichen Gründen zwangsläufig mit einer Besteuerung der Kapitalgewinne einhergehen muss. Gleichzeitig war zu untersuchen, welche Faktoren und Annahmen zu berücksichtigen sind, damit die Teilbesteuerung sich innerhalb des verfassungsrechtlich zulässigen Rahmens bewegt. Um diese Fragen vertieft abzuklären, hat das Eidg. Finanzdepartement zwei Gutachten in Auftrag gegeben. Die Gutachten nehmen differenziert Stellung. Aus beiden Gutachten wird jedoch deutlich, dass die Verfassung bei einer Teilbesteuerung der Dividenden nicht zwingend eine Kapitalgewinnsteuer fordert. Aus Sicht des EFD ist die Teilbesteuerung der Dividenden ein wesentliches Element der Unternehmenssteuerreform II. Mit ihr kann die Attraktivität des Standorts Schweiz erhöht und die Finanzierungsneutralität verbessert werden. Beides schafft Wachstumsimpulse.

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Dringende Anpassungen bei der Unternehmensbesteuerung gelten ab Anfang 2007
November 15, 2006, 10:34
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Bern, 15.11.2006 – Der Bundesrat hat die dringenden Anpassungen bei der Unternehmensbesteuerung zur indirekten Teilliquidation und zur Transponierung auf Bundesebene auf den 1. Januar 2007 in Kraft gesetzt. Die Anpassungen klären die steuerlichen Folgen von Regelungen zur Unternehmensnachfolge, was namentlich kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu Gute kommt. Vor allem KMU, die eine Nachfolge im Kreis der Familie oder durch Mitarbeitende planen, profitieren von den neuen gesetzlichen Bestimmungen. Damit die Kantone ihr Recht im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren anpassen können, treten die neuen Regelungen im Steuerharmonisierungsgesetz erst ein Jahr später in Kraft.

Bisher mangelte es bei der steuerlichen Behandlung von Unternehmensnachfolgen an Rechtssicherheit und etliche Unternehmen warteten auf eine Neuregelung. Dank den neuen Bestimmungen wird die Abgrenzung zwischen steuerfreiem Kapitalgewinn und steuerbarem Vermögensertrag im Bereich der indirekten Teilliquidation und der Transponierung geklärt. Dadurch können blockierte Nachfolgeregelungen in Kenntnis der steuerlichen Folgen an die Hand genommen werden.

National- und Ständerat hatten die als vordringlich erachteten Regelungen der indirekten Teilliquidation und der Transponierung aus dem Unternehmenssteuerreformgesetz II herausgelöst und im Juni 2006 als separate Vorlage verabschiedet. Die Referendumsfrist für die Änderungen lief am 12. Oktober 2006 unbenutzt ab.

Worum geht es?
Bei der indirekten Teilliquidation tritt eine nicht dem Verkäufer gehörende Kapitalgesellschaft als Käuferin auf. Wegen des Systemwechsels vom Privat- zum Geschäftsvermögen (bzw. vom Nennwertprinzip zum Buchwertprinzip) übernimmt die Käuferin die latente Steuerlast auf den noch nicht ausgeschütteten Gewinnen nicht. Die Steuerpraxis geht deshalb in gewissen Fällen von einer steuerbaren Ausschüttung aus. Nach bisheriger Rechtsprechung war dies insbesondere dann der Fall, wenn die Käuferin den Kaufpreis den Reserven des gekauften Unternehmens entnahm. Das Bundesgericht hat in seinem Entscheid 2A.331/2003 vom 11. Juni 2004 diese Rechtsprechung weiterentwickelt und festgehalten, dass eine indirekte Teilliquidation auch dann anzunehmen sei, wenn der Kaufpreis aus künftigen Gewinnen des verkauften Unternehmens getilgt wird.

Das Bundesgesetz über dringende Anpassungen bei der Unternehmensbesteuerung sieht bei indirekten Teilliquidationen nun vor, dass der Erlös aus dem Verkauf einer Beteiligung von mindestens 20 Prozent am Kapital eines Unternehmens in dem Umfang als Ertrag aus beweglichem Vermögen besteuert wird, als innert fünf Jahren nach dem Verkauf unter Mitwirkung des Verkäufers nicht betriebsnotwendige Substanz ausgeschüttet wird. Diese Substanz muss zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits vorhanden und handelsrechtlich ausschüttungsfähig sein. Die steuerliche Behandlung von Unternehmensnachfolgen wird damit praxisnah und gezielt auf die Bekämpfung von Missbräuchen ausgerichtet.

Bei der Transponierung verkauft ein Aktionär seine Beteiligung aus dem Privatvermögen an eine ihm selber gehörende Gesellschaft in deren Geschäftsvermögen. Die Differenz zwischen Verkaufserlös und Nennwert wurde bisher als steuerbare Dividende behandelt, weil der Verkäufer sich wirtschaftlich von seiner Beteiligung gar nicht trennt.
Künftig wird nur noch der Erlös aus der Übertragung einer Beteiligung von mindestens 5 Prozent am Kapital eines Unternehmens als Transponierung besteuert . Eine Besteuerung erfolgt, sofern der Verkäufer nach der Übertragung am empfangenden Unternehmen zu mindestens 50 Prozent beteiligt ist und der Verkaufspreis den Nennwert der übertragenen Beteiligung übersteigt.

Unternehmenssteuerreform II in der Differenzbereinigung
Die Unternehmenssteuerreform II soll die im Jahr 1997 eingeleitete Reform des Unternehmenssteuerrechts vervollkommnen. Internationale Vergleiche zeigen, dass die Steuerbelastung auf der Stufe Unternehmen beim Bund und bei den Kantonen günstig ausfällt. Hingegen sind die steuerlichen Vorteile weniger ausgeprägt, wenn auch die Belastung des Anteilsinhabers selbst mit einbezogen wird. Vor diesem Hintergrund zielt die Unternehmenssteuerreform II einerseits auf eine steuerliche Entlastung des Risikokapitals. Diese soll primär den Investoren zu Gute kommen, welche sich unternehmerisch beteiligen. Anderseits sieht die Reform gezielte Massnahmen für die KMU vor. Als drittes Element sollen mit der Reform Ärgernisse wie die indirekte Teilliquidation beseitigt werden.

Der Hauptteil der Unternehmenssteuerreform ist derzeit noch im Differenzbereinigungsverfahren bei den eidgenössischen Räten. Unterschiedliche Auffassungen zwischen National- und Ständerat bestehen insbesondere bei der Teilbesteuerung der Dividenden im Privatvermögen, beim Quasi-Wertschriftenhandel, beim Schuldzinsabzug sowie bei der Besteuerung von Liquidationsgewinnen bei definitiver Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit. Die ständerätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben hielt an ihrer Sitzung vom 9. November an mehreren Differenzen fest.



ESTV – Kreisschreiben indirekte Teilliquidation
November 10, 2006, 10:38
Gespeichert unter: Steuern

Im Hinblick auf die für den 1.1.2007 vorgesehene Inkraftsetzung des Bundesgesetzes über dringende Anpassungen bei der Unternehmensbesteuerung wird die ESTV ein Kreisschreiben zur indirekten Teilliquidation erlassen. Dessen Publikation ist für den Dezember 2006 vorgesehen. Um bereits heute auf den Inhalt aufmerksam zu machen, veröffentlicht die ESTV während der Schlussarbeiten den Text dieses Kreisschreibens im Entwurf.

Kreisschreiben Nr. 14 (Entwurf)