Gespeichert unter: Vorsorge
Hinweise
551 Die ab 1. Januar 2007 gültigen Grenzbeträge
552 Der Mindestzinssatz bleibt bei 2.5%
553 Sicherheitsfonds BVG; Beitragssätze für das Jahr 2007
Rechtsprechung
554 Verrechnung von Rentenansprüchen mit Schadenersatzforderung
555 Nullverzinsung im Überobligatorium / Auslegung des Reglements
556 Aufteilung der Freizügigkeitsleistung beim Tod eines halbinvaliden Versicherten
557 Reduktion der Hinterlassenenleistungen der Ex-Ehefrau
558 Keine Sistierung des Verfahrens vor dem Versicherungsgericht im Zusammenhang mit einem strafrechtlichen Verfahren
559 Nichteinbezug der Vorsorgeeinrichtung im Verfahren der Invalidenversicherung – Verbindlichkeitswirkung der Art. 23 ff. BVG, wenn sich die VE für die Berechnung ihrer Leistungen trotzdem auf den Entscheid der IV abstützt.
560 Art. 65 Abs. 1 BVG ist eine grundlegende und zwingende Bestimmung, welche den reglementarischen Bestimmungen vorgeht.
Anhang
Tabelle zur Berechnung des grösstmöglichen 3a-Guthabens (nach Art. 60a Abs. 2 BVV 2 und Art. 7 Abs. 1 Bst. a BVV 3) nach Jahrgang
Die Mitteilungen über die berufliche Vorsorge sind ein Informationsorgan des Bundesamtes für Sozialversicherung. Ihr Inhalt gilt nur dann als Weisung, wenn dies im Einzelfall ausdrücklich ge-sagt wird.
Gespeichert unter: Vorsorge
Bern, 22.09.2006 (EDI) – Der Bundesrat hat beschlossen, die AHV/IV-Renten auf den 1. Januar 2007 an die Wirtschaftsentwicklung anzupassen. Die Renten werden um 2,8% erhöht. Auch die im Rahmen der Ergänzungsleistungen anzurechnenden Beträge für den Lebensbedarf werden angehoben. Der Bundesrat hat gleichzeitig die Grenzbeträge in der beruflichen Vorsorge angepasst, die u.a. der Festlegung des koordinierten Lohnes dienen.
Gespeichert unter: Vorsorge
Bern, 13.09.2006 (EDI) - Der Bundesrat will am System tieferer Altersgutschriften für jüngere und höherer Altersgutschriften für ältere Arbeitnehmende festhalten. Er hat einen Bericht über alternative Modelle zur Staffelung der Altergutschriften gutgeheissen, der zum Schluss kommt, die Stellung älterer Arbeitnehmender auf dem Arbeitsmarkt werde durch eine andere Staffelung kaum verbessert. Dies weil eine Änderung eine lange Übergangfrist erfordere und der Wechsel auf ein anderes System mit hohen Übergangskosten verbunden wäre.
Gespeichert unter: Vorsorge
Bern, 13.09.2006 (EDI) - Der Bundesrat hat beschlossen, den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge auf dem aktuellen Niveau von 2.5% zu belassen. Dieser Entscheid berücksichtigt die negativen Anlageerträge im ersten Halbjahr ’06, welche das gute Ergebnis von 2005 relativieren, da der Mindestzinssatz von allen Vorsorgeeinrichtungen im Durchschnitt mehrerer Jahre erreicht werden sollte. Auch die Eidg. BVG-Kommission hatte mit klarer Mehrheit die Beibehaltung des aktuellen Mindestzinssatzes empfohlen.
Gespeichert unter: Steuern
Kreisschreiben Nr. 13:
Securities Lending- und Repo-Geschäft als Gegenstand der Verrechnungssteuer, ausländischer Quellensteuern, der Stempelabgaben und der direkten Bundessteuer.