Gespeichert unter: Steuern
Bundesgesetz über dringende Anpassungen bei der Unternehmensbesteuerung / Indirekte Teilliquidation und Transponierung wurde als pdf publiziert:
Gespeichert unter: Vorsorge
Hinweise
538 Anschlusswechsel an die Auffangeinrichtung BVG
Übertragung des Vorsorgevermögens / freie Mittel
Stellungnahmen
539 Präzisierung zu den Mitteilungen Nr. 91 Rz 530
540 Präzisierung zu den Mitteilungen Nr. 88 Rz 511
541 Vorbezug im Rahmen des Miteigentums und Nutzniessung gekreuzt
Rechtsprechung
542 Scheidung: mögliche Teilung im Falle einer Frühpensionierung nach Eintritt der Rechtskraft des Teilungsentscheides
543 Zweite, nach der Rechtswirksamkeit des Scheidungsurteils gemeldete Austrittsleistung
544 Berufliche Vorsorge von katholischen Pfarrern im Kanton Waadt
545 Barauszahlung der Freizügigkeitsleistung ohne Zustimmung des Ehegatten vor einer Scheidung; Höhe des zu leistenden Schadenersatzes
546 Eintritt der Arbeitsunfähigkeit: Folgen der Beweislosigkeit; Verfahrenskosten, wenn mehrere Vorsorgeeinrichtungen am Verfahren beteiligt sind
547 Passivlegitimation der Vorsorgeeinrichtung im Prozess um die Höhe der Austrittsleistung, wenn nicht die Abrechnungspflicht der Arbeitgeberin, sondern die Verrechnung unbezahlter Arbeitnehmerbeiträge mit der Austrittsleistung streitig ist
548 Anrechnung der BVG-Invalidenrente an den haftpflichtrechtrechtlichen Erwerbsausfall, Regressstellung der Vorsorgeeinrichtung, Berechnung des Haushaltschadens und dessen Reallohnsteigerung
549 Auslegung der Bestimmung in Art. 1 Abs. 1 lit. b BVV 2 (seit 1. Januar 2006 = Art. 1j BVV 2): “befristeter Arbeitsvertrag von höchstens drei Monaten“
550 Die im Scheidungsfall zu teilende Austrittsleistung ist auf den Zeitpunkt der Rechtskraft des Scheidungsurteils zu berechnen
Bericht zur weitgehenden Steuerbefreiung der Einrichtungen der beruflichen Vorsorge
Bern – Eine Befreiung der Einrichtungen der beruflichen Vorsorge von Grundstückgewinn- und Handänderungssteuern würde nur wenige Gesetzesänderungen auf Bundesebene und im kantonalen Recht erfordern. Dies geht aus einem Bericht hervor, den der Bundesrat heute in Erfüllung eines Postulats von Nationalrat Hans Kaufmann (SVP/ZH) gutgeheissen hat. Der Bericht beschränkt sich auf die Beantwortung der im Vorstoss aufgeworfenen Fragen und liefert die verlangten gesetzestechnischen Vorschläge. Auf weitergehende rechtliche und volkswirtschaftliche Überlegungen wurde verzichtet. Ebenso enthält er sich politischer Würdigungen und äussert sich nicht zur Frage, ob eine Befreiung von den Grundstückgewinn- und Handänderungssteuern überhaupt sinnvoll ist.
Eidgenössisches Finanzdepartement