Gespeichert unter: Steuern
Mehrwertsteuer: Mehr Rechtssicherheit und Verfahrensgerechtigkeit
Bern – Rechtssicherheit und Verfahrensgerechtigkeit bei der Mehrwertsteuer sollen weiter verbessert werden. Nach der Umsetzung einer Vielzahl von Praxisänderungen durch die Eidg. Steuerverwaltung ESTV im vergangenen Jahr hat der Bundesrat heute die Änderung der Verordnung zum Mehrwertsteuergesetz gutgeheissen und diese auf den 1. Juli 2006 in Kraft gesetzt.
Eidgenössisches Finanzdepartement
Gespeichert unter: Steuern
Bundesrat passt Verordnung über die Stempelabgaben an
Bern – Der Bundesrat hat heute die geänderten Verordnungsbestimmungen zu den eidgenössischen Stempelabgaben gutgeheissen und entschieden, dass diese auf den 1. Juli 2006 in Kraft treten. Die Änderungen wurden nötig, weil am 1. Januar dieses Jahres neue Gesetzesbestimmungen in Kraft getreten sind.Eidgenössisches Finanzdepartement
Gespeichert unter: Steuern
Botschaft zu den Sofortmassnahmen im Bereich der Ehepaarbesteuerung verabschiedet
Bern – Der rasche Abbau der verfassungswidrigen Ungleichbehandlung von Zweiverdienerehepaaren gegenüber gleich situierten Konkubinatspaaren bei der direkten Bundessteuer kommt zügig voran. Der Bundesrat hat heute die Botschaft sowie den entsprechenden Entwurf über die Sofortmassnahmen im Bereich der Ehepaarbesteuerung verabschiedet und den Eidg. Räten zugeleitet. Via Sofortmassnahmen (massvolle Erhöhung des Zweiverdienerabzugs einerseits, Einführung eines Verheiratetenabzugs für alle Ehepaare anderseits) will der Bundesrat die Problematik entschärfen. Die vorgeschlagenen Sofortmassnahmen führen im Finanzplanjahr 2010 zu insgesamt 650 Millionen Franken Mindereinnahmen (540 Mio / 83% auf den Bund und 110 Mio / 17% auf die Kantone). Die Mindererträge sollen gegenfinanziert werden, wobei die ausgabenseitige Kompensation im Rahmen der Umsetzung der Aufgabenüberprüfung zu erfolgen hat.
Eidgenössisches Finanzdepartement
Gespeichert unter: Steuern
Schlussbericht des Beauftragten für die Mehrwertsteuerreform
Bern – Der als Beauftragter für die Mehrwertsteuerreform ernannte Steuerexperte Peter Spori hat seine Arbeiten abgeschlossen und Bundesrat Merz einen Schlussbericht übergeben. Der Bericht unterstreicht die Dringlichkeit und Wichtigkeit einer Totalrevision des Mehrwertsteuergesetzes. Er enthält Empfehlungen zu möglichen Reformen im System, zur Aufhebung der Ausnahmen, zur Satzfrage und zu weiteren Reformen materiell- und verfahrensrechtlicher Natur. Der Bericht ist das Ergebnis von Abklärungen des Beauftragten bei den Fachspezialisten der Eidg. Steuerverwaltung ESTV, bei seiner Arbeitsgruppe und bei betroffenen Kreisen. Er dient als eine wichtige Basis für die Ausarbeitung der Vernehmlassungsvorlage durch die ESTV. Diese soll im Winter 2006 vorliegen. Bundesrat Merz dankt dem Beauftragten und seiner Arbeitsgruppe für die in kurzer Zeit geleistete Arbeit, womit ein wichtiges Etappenziel erreicht worden ist.Eidgenössisches Finanzdepartement