Gespeichert unter: Vorsorge
Inhaltsverzeichnis:
Stellungnahmen
518 Mindestleistungen für die Eintrittsgeneration und Verwendung der Mittel für Sondermassnahmen
519 Freiwillige Versicherung von Selbständigerwerbenden im Bereich der weitergehenden und ausserobligatorischen Vorsorge
520 Grundsatz der durchgehenden Verzinsung der zu überweisenden Austrittsleistung im Scheidungsfall
521 Informationen im Freizügigkeitsfall
Rechtsprechung
522 Berücksichtigung einer aufgrund unvollständiger Eintrittsleistung vorzunehmenden Kürzung bei der Berechnung der Austrittsleistung
523 Reglementsänderung bei einer öffentlichrechtlichen Vorsorgeeinrichtung; Rückwirkung von Erlassen; Beschwerdelegitimation
524 Auch unter dem ATSG keine Bindungswirkung, wenn die IV-Stelle ihre Verfügung der Vorsorgeeinrichtung nicht eröffnet
Anhang
Tabelle zur Berechnung des grösstmöglichen 3a-Guthabens (nach Art. 60a Abs. 2 BVV 2 und Art. 7 Abs. 1 Bst. a BVV 3) nach Jahrgang
Gespeichert unter: Steuern
Totalrevision der Mehrwertsteuer
Bern – Das Mehrwertsteuergesetz soll einer Totalrevision unterzogen werden. Das Eidgenössische Finanzdepartement erarbeitet zurzeit eine Vernehmlassungsvorlage, die in Richtung einer sogenannten idealen Mehrwertsteuer gehen soll. Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung von diesem Vorhaben Kenntnis genommen.
Gespeichert unter: Steuern
Ehepaarbesteuerung: Bundesrat legt Eckwerte zu den Sofortmassnahmen fest
Bern – Die Heiratsstrafe soll durch eine Kombination aus Zweiverdienerabzug und Verheiratetenabzug gemildert werden. Der Bundesrat hat das EFD heute beauftragt, eine entsprechende Botschaft vorzubereiten. Die anfallenden Mindererträge sollen gegenfinanziert werden. Zudem hat das EFD dem Bundesrat noch im laufenden Jahr eine Vorlage zu Handen des Parlaments vorzulegen, damit dieses im Bereich der Familienbesteuerung einen Grundsatzentscheid zwischen Individualbesteuerung oder gemeinsamer Besteuerung (z.B. mittels Splitting) fällen kann.
Gespeichert unter: Steuern
Mehrwertsteuer: Pragmatischere Handhabung der formellen Anforderungen
Bern – Der Bundesrat will die Rechtssicherheit und Verfahrensgerechtigkeit bei der Mehrwertsteuer (MWST) erhöhen und die Entrichtungskosten der Steuerpflichtigen erheblich reduzieren. Er beantragt daher, vier Motionen (05.3741 von der Freisinnig-demokratischen Fraktion, 05.3743 von Nationalrat Philipp Müller (FDP/AG), 05.3795 von Nationalrat Filippo Leutenegger (FDP/ZH) und 05.3800 von der Christlichdemokratischen Fraktion) anzunehmen. Aus rein formellen Gründen sollen künftig keine Aufrechnungen mehr gemacht werden, sofern dem Bund bei Vorliegen solcher Formmängel nachweislich keine Steuer entgangen ist.
Gespeichert unter: Steuern
wurden auf den Seiten der baselländischen Steuerverwaltung publiziert.
Gespeichert unter: Steuern
Tabelle zur Umrechnung von Kapitalleistungen in lebenslängliche Renten Werte ab dem Jahr 2005:
Bern – Elektronisch übermittelte Daten und Informationen – Hinweis zu qualifizierten elektronischen Signaturen nach Art. 14 Abs. 2bis des Obligationenrechts :
Gespeichert unter: Revision
Der Geschäftsleitende Ausschuss der Treuhand-Kammer hat an seiner letzten Sitzung vom 26. Januar die Prüfungsanleitung Nr. 1 (Bericht des Absschlussprüfers einer Vorsorgeeinrichtung – Änderung von PS 700 und PS 200) verabschiedet. Diese Anleitung gilt für die Prüfung von Abschlüssen für Perioden, die am 1. Januar 2005 oder danach beginnen. Die Anleitung kann von der Website der Treuhand-Kammer heruntergeladen werden:
Gespeichert unter: Steuern
Die neuen Zinsätze für die Berechnung der geldwerten Leistungen wurden als PDF publiziert.
Rundschreiben 23:
Zinssätze 2006 für die Berechnung der geldwerten Leistungen
Ausserdem wurden folgende Neuerungen als PDF publiziert.
Rundschreiben 24:
Gespeichert unter: Vorsorge
Bern, 25.01.2006 (EDI) – Der Bundesrat hat die Änderung des Gesetzes über die berufliche Vorsorge (BVG) zur Senkung des Umwandlungssatzes bis zum 30. April 2006 in die Vernehmlassung geschickt. Dass der Mindestumwandlungssatz in der obligatorischen beruflichen Vorsorge rascher und stärker gesenkt werden soll, als im Rahmen der 1. BVG-Revision vorgesehen, hatte der Bundesrat bereits im November 2005 beschlossen. Die Senkung ist auf Grund der auf lange Sicht deutlich gesunkenen Renditeerwartungen auf den Finanzmärkten notwendig geworden. Der Umwandlungssatz soll bis 1.1.2011 schrittweise auf 6,4% gesenkt werden. Die Vorlage legt auch einen rascheren Rhythmus zur Überprüfung des Satzes fest.
Für die Festlegung des Umwandlungssatzes sind zwei Parameter zentral. Es sind dies die Lebens- und die Renditeerwartung. Der längeren Lebenserwartung wurde bereits in der 1. BVG-Revision Rechnung getragen, nicht aber den inzwischen geänderten Renditeerwartungen. Aufgrund der zu erwartenden Rendite auf den Finanzmärkten, insbesondere auf dem Obligationenmarkt, ist der heutige Mindestumwandlungssatz zu hoch. Die Fachleute der Finanzökonomie rechnen für die nächsten Jahre mit einer relativ tiefen Inflation und deshalb auch mit entsprechend tiefen nominellen Zinssätzen. Um die auf lange Frist angelegte Finanzierung der Renten sicher zu stellen, muss der Gesetzgeber den Umwandlungssatz rascher und weiter senken, als im Rahmen der 1. BVG-Revision bereits vorgesehen. Das geltende Recht sieht eine Senkung auf 6,8% bis 2014 vor. Der Mindestumwandlungssatz soll per 2011 neu 6,4% betragen. Nur so kann verhindert werden, dass die Vorsorgeeinrichtungen künftig zur Auszahlung von ungenügend finanzierten Renten gezwungen sind und die finanzielle Stabilität der beruflichen Vorsorge gefährdet wird. Es handelt sich um einen Mindestsatz. Wenn die finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen es erlaubt, können sie jederzeit einen höheren Satz festlegen.
In Erfüllung eines parlamentarischen Auftrags überprüfte der Bundesrat die zentralen Parameter des geltenden Umwandlungssatzes. Dabei stützte er sich auch auf den Bericht einer Arbeitsgruppe vom November 2004 zu Handen der Eidg. BVG-Kommission und auf deren Empfehlungen ab. Der Bundesrat kam in einer Aussprache vom 16. November 2005 zum Schluss, dass der Mindestumwandlungssatz in der obligatorischen beruflichen Vorsorge für Mann und Frau im genannten Rahmen gesenkt werden soll. Damit schloss sich der Bundesrat einer knappen Mehrheit der BVG-Kommission an. Die Minderheit hatte eine weiter gehende Senkung auf 6,0% verlangt.
Wie vom Bundesrat im November 2005 bereits entschieden, legt die in die Vernehmlassung geschickte Vorlage ferner fest, dass der Umwandlungssatz künftig alle fünf Jahre überprüft wird; zum ersten Mal 2009 für die Jahre 2012 und folgende. Übereinstimmend mit einer Mehrheit der BVG Kommission sind keine zusätzlichen flankierenden Massnahmen vorgesehen, da das Leistungsziel – Rente deckt zusammen mit der AHV bei voller Versicherungsdauer rund 60% des letzten Lohns – auch mit einem etwas tieferen Umwandlungssatz erreicht werden kann. Zudem käme als flankierende Massnahme einzig eine weitere Erhöhung der Altersgutschriften, also höhere Beiträge in Frage, was auf tiefere Nettolöhne hinauslaufen würde. Wie in der Vergangenheit soll es den Vorsorgeeinrichtungen frei gestellt sein, kassenspezifische und der Finanzlage der jeweiligen Vorsorgeeinrichtung angemessene flankierende Massnahmen zu ergreifen und zu finanzieren.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 30. April 2006. Die Botschaft soll Ende 2006 ans Parlament weitergeleitet werden, das Inkrafttreten ist für den 1.1.2008 geplant, und die Senkung des Umwandlungssatzes soll sich über den Zeitraum von 2008 bis 2011 erstrecken.